Warum ist uns die Hygiene in unserer Praxis so wichtig?

Wir möchten sicher stellen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern zwischen Patient und Behandler und nachfolgendem Patient ausgeschlossen wird.

 

Geregelt werden diese Vorschriften über das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

 

 

Desinfektion

Alle angewandten Desinfektionsmittel müssen bei der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) gelistet sein. Die Desinfektionsmittel müssen unter anderem wirksam gegen Hepatitis B und Papoviren (Warzenerreger) sein. Die Dosierung und die Einwirkzeit muss korrekt laut Herstellerangaben eingehalten werden, da sonst keine sichere Desinfektion gewährleistet ist.

 

In unserer Praxis kommen folgende gelistete Desinfektionsmittel zur Anwendung:

 

  • Hautdesinfektionsmittel (Kodan)
  • Händedesinfektionsmittel (Sterillium)
  • Wunddesinfektionsmittel (Octenisept)
  • Flächendesinfektionsmittel (Ruck Flächendesinfektion)
  • Instrumentendesinfektionsmittel (Ruck Instrumentendesinfektion)
  • Desinfektionswaschmittel (Sanomat)

 

Für alle diese Maßnahmen liegt in unserer Praxis ein erforderlicher Hygieneplan aus. In diesem Plan sind die angewendeten Desinfektionsmittel und deren Anwendung schriftlich aufgeführt. 

 

 

KONTAKT

Sie erreichen uns unter:

 

Fußzentrum Rhein-Nahe

Praxis für Podologie

 

Leipzigstraße 42

55411 Bingen am Rhein

(Stadtteil Büdesheim)

 

Telefon: 06721-408673

info@fusszentrum-rhein-nahe.de

 

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